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Gemeinsam für Immensen e.V. 

-Beitragsordnung-

- Stand vom 20.01.2018 - 


I. Grundlage 

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist die Vereinssatzung in der Fassung vom 13.01.2017

 

 

II. Solidaritätsprinzip 

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. 

Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen. 

 

 

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe 

 

1.     Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 20.01.2018 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

 

2.     Die Beitragsordnung tritt am 20.01.2018 in Kraft.

 

3.     Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und
       sie ist damit auch für diese verbindlich.
 

 

IV. Regelungen

      1.     Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und  gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres.

             Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.

 

2.     Der Jahresbeitrag beträgt mindestens 20,00 Euro. Es können freiwillig auch beliebige höheren Jahresbeiträge gezahlt werden. 

 

3.    Der Jahresbeitrag für Familien beträgt mindestens 30,00 Euro. Es können freiwillig auch beliebige höhere Jahresbeiträge gezahlt werden. Als Familien gelten
       Ehepaare oder gleichgestellte Lebensgemeinschaften und deren minderjährige Kinder. Alle Familienmitglieder sind einzeln, unter Angabe der
       Familienzusammengehörigkeit, dem Verein beizutreten. Kinder werden bei Erreichen der Volljährigkeit automatisch als Einzelpersonen mit dem dazugehörigen
       Mindestjahresbeitrag eingestuft.

      4.     Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen.
             Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.

     
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.     Bei Vereinseintritt ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen. 

 

6.     Alle Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen

 

7.     Der erste Vereinsbeitrag wird direkt nach dem Vereinsbeitritt erhoben, alle weiteren Vereinsbeiträge sind zum 31.01. des Jahres fällig.

 

8.     Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren erhoben. 

 

9.     Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied
        jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
 

 

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